Wir möchten die Aussage von Oberbürgermeister Schlatterer in der Badischen Zeitung am Do, 14. Mai 2020 aufgreifen, dass er sich in dem neugeplanten Wohngebiet Elzmättle in Wasser, "... ein zentrales Parken und einen sonst autofreien Bereich vorstellen" könne.
Das heißt nicht, dass die Anwohner auf ihr Auto verzichten müssten, sondern, dass es einen dauerhaften, zentralen Stellplatz in zumutbarer Entfernung zum Wohngebiet am Rande geben wird. Dafür müsste im Bebauungsplan das Baugebiet als „stellplatzfreies Gebiet“ festgesetzt werden. Es wären dann reine Wohnstraßen ohne private und öffentliche Stellplätze. Autofreie Haushalte müssen keinen privaten Stellplatz anlegen oder bezahlen. Hier bietet die Regelung des § 37 Abs. 3 der Landesbauordnung BW die Möglichkeit, die Herstellung notwendiger Stellplätze auszusetzen, soweit und solange nachweislich kein Bedarf an Stellplätzen besteht und die für die Herstellung erforderlichen Flächen durch Baulast gesichert sind. Die Vorteile des Wohnens ohne eigenes Auto bzw. ohne Stellplatz beim Wohngebäude liegen in einer wesentlich höheren Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums, insbesondere für Kinder, einer erhöhten Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie niedrigeren Umweltbelastungen im Wohnbereich durch Lärm und Abgase. Hinzukommen niedrigere Baukosten für die Bauherrn und ein geringerer Flächenbedarf für öffentliche Verkehrsflächen.