SPD Emmendingen

Hanspeter Hauke über die Grenzen demokratischer Toleranz

Veröffentlicht am 14.09.2026 in Ortsverein

Hanspeter Hauke hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie unsere Demokratie auf politische Kräfte reagieren sollte, die ihre eigenen Grundlagen infrage stellen. Sein Beitrag ist ein persönlicher, aber klar begründeter Appell, die Prinzipien unseres Grundgesetzes nicht aus falsch verstandener Toleranz zu relativieren. Er beschreibt, warum die Auseinandersetzung mit der AfD nicht nur eine politische Debatte ist, sondern eine Frage der demokratischen Selbstbehauptung. Der folgende Text lädt dazu ein, sich mit dieser Perspektive auseinanderzusetzen und die Bedeutung einer wehrhaften Demokratie neu zu reflektieren.

Lesen Sie hier Hanspeter Haukes Kommentar.

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

Mir begegnet immer wieder der Versuch, AfD-Wähler vor allem als „Protestwähler“ zu verstehen. Man müsse ihre Sorgen ernst nehmen, heisst es. Man dürfe sie nicht ausgrenzen. Und natürlich muss eine Demokratie unterschiedliche Meinungen, Kritik und auch scharfen Protest aushalten. Denn schließlich wurde die AfD ja in einer demokratischen Wahl gewählt.

Ja, die Wahl war demokratisch, aber die AfD ist es nicht. Deshalb müssen Verständnis und Toleranz dort eine Grenze finden, wo fundamentale Prinzipien unserer Demokratie infrage gestellt und ignoriert werden.

Der erste Satz von Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist der oberste Verfassungswert und das Fundament der deutschen Rechtsordnung. Er lautet:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Nicht die Würde des Deutschen. Nicht die Würde des politisch Erwünschten. Die Würde jedes Menschen.

Die AfD vertritt ein nationalistisches Menschen- und Gesellschaftsbild, das diesem Grundsatz widerspricht. Herkunft, Abstammung und nationale Zugehörigkeit sollen darüber entscheiden, wer wirklich zu Deutschland gehört. Der Begriff „Remigration“ ist deshalb keine harmlose Wortschöpfung. Dahinter stehen politische Vorstellungen, die Menschen danach unterscheiden, ob sie in ein von der AfD bestimmtes Bild von Deutschland passen oder nicht.

Wer Menschen nach ihrer Herkunft sortiert und ihnen unterschiedliche Zugehörigkeit und Rechte zugestehen will, greift einen Kern unserer freiheitlichen Gesellschaft an.

Deshalb muss hier jede Bereitschaft zum Verständnis und zur Toleranz aufhören.

Wer heute AfD wählt, kann nicht mehr behaupten, er wisse nicht, welche Positionen diese Partei und führende Vertreter von ihr vertreten. Eine Proteststimme wird nicht dadurch harmlos, dass man sie „Proteststimme“ nennt. Denn sie verschafft der AfD Mandate, Geld, Einfluss und politische Macht.

Natürlich darf man mit der Bundesregierung unzufrieden sein. Man darf die Migrationspolitik für falsch halten, sich über Bürokratie ärgern oder eine völlig andere Wirtschafts-, Sozial- oder Europapolitik fordern. All das gehört zur Demokratie.

Aber Unzufriedenheit rechtfertigt nicht, die Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung aufs Spiel zu setzen.

Dass die AfD bei Wahlen hohe Ergebnisse erzielt, ändert daran nichts. Grundgesetz und Menschenrechte werden nicht durch Wahlergebnisse außer Kraft gesetzt. Menschenwürde ist keine Frage von Mehrheiten.

Deshalb bin ich dafür, ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

Unser Grundgesetz ist in dieser Frage nicht naiv. Die Erfahrungen mit dem Scheitern der Weimarer Republik haben seine Väter und Mütter geprägt. Deshalb ist unsere Demokratie eine wehrhafte Demokratie. Sie muss nicht tatenlos zusehen, wenn ihre eigenen Freiheiten dazu benutzt werden, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen und auszuhebeln. Wie rechtsextreme Parteien und politische Bewegungen nach Wahlerfolgen die demokratischen Spielregeln zu ihren Gunsten manipulieren, zeigen die Entwicklungen in den USA, Polen und Ungarn.

Mir ist bewusst, dass man über ein Verbotsverfahren unterschiedlicher Meinung sein kann. Gerade deshalb sollten wir darüber diskutieren. Was ich aber für falsch halte, ist das Argument, man dürfe ein solches Verfahren schon deshalb nicht anstoßen, weil dies die AfD und ihre Wähler noch stärker machen könnte.

Denn dann würde die wehrhafte Demokratie aus Angst vor der Reaktion derjenigen zurückweichen, vor denen sie sich schützen können muss.

Schluss also mit falscher Verständnisseligkeit. Wer AfD wählt, muss wissen, was er tut. Und wer unser Grundgesetz verteidigen will, sollte die rechtsstaatliche Prüfung eines AfD-Verbots nicht aus Angst vor möglichen politischen Reaktionen von vornherein ablehnen.

Herzliche Grüße

Hanspeter Hauke

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